25.04.2018 von Jan Wischkowski

Der Familienstatus in AdWords

Der Familienstatus dient bei Google AdWords der Einschätzung, für welche Zielgruppe die Werbung und die dazugehörige Website geeignet sind. Dabei geht es vor allem um das Alter der Nutzer. Es gibt drei verschiedene Status: jugendfrei, nicht jugendfrei und nur für Erwachsene.

Teil der Google-Werberichtlinien

Wer Anzeigen in AdWords schalten möchte, muss immer die Richtlinien beachten. Teil dieser Richtlinien ist auch der Familienstatus. Jede Anzeige wird vor ihrer Schaltung überprüft und mit einem entsprechenden Status bedacht. Es kann auch vorkommen, dass Werbung bei klaren Verstößen gar nicht oder nur sehr eingeschränkt ausgespielt wird. In manchen Ländern kann es sogar sein, dass eine Anzeige mit einem Familienstatus „nicht jugendfrei“ oder „nur für Erwachsene“ gar nicht ausgespielt wird, da die hiesige Gesetzgebung dies verbietet. Insbesondere Werbeanzeigen mit eindeutigem oder indirektem sexuellen Bezug fallen in diese Kategorie. Der Familienstatus ist Teil des Freigabe-Prozesses, der vor jeder Anzeigenschaltung erfolgt.

Der Freigabe-Prozess

Jede AdWords-Anzeige muss vor der Schaltung durch Google freigegeben werden. Die Überprüfung dauert in der Regel einen Werktag, in Ausnahmefällen kann es länger dauern. Überprüft werden dabei alle Bestandteile der Anzeige wie:

  • Anzeigentitel
  • Anzeigentext
  • Keywords
  • die Ziel-Website
  • Bilder
  • Videos

Während der Dauer des Vorgangs wird die Werbung noch nicht ausgespielt. Der Status steht in dieser Zeit auf „wird überprüft“.

Familienstatus einsehen

Wenn die Überprüfung erfolgt ist und der Familienstatus als „jugendfrei“ gilt, ist die Werbeanzeige freigegeben. Dies kann unter Kampagnen im Tab „Anzeigen“ unter „Status“ eingesehen werden. Sollte es Probleme mit den Werbeinhalten geben, stehen dort die anderen beiden Status. Je nach Standort hängt eine Anzeigenschaltung dann von der Uhrzeit, dem Ort oder den gesuchten Inhalten ab. In Deutschland wird beispielsweise Werbung, die unter die „nur für Erwachsenen“-Einstufung fällt, nicht ausgespielt, da es die Gesetzgebung verbietet. Darunter fallen zum Beispiel Pornografie, Prostitution und Heiratsvermittlungen. Wird die Anzeige abgelehnt, besteht die Möglichkeit, die Inhalte so zu bearbeiten, dass sie den Werberichtlinien entspricht.

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Jan Wischkowski

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