13.03.2018 von Jan Wischkowski

TrueView-Videoanzeigenformate

TrueView-Videoanzeigenformate beziehen sich auf Videowerbung mithilfe von Google Ads. Sie können auf YouTube oder in Apps erscheinen. Werbetreibende zahlen nur, wenn sich ein Nutzer die Videoanzeige wirklich ansieht und damit Interesse signalisiert. Zur Auswahl stehen In-Stream-Anzeigen und Video-Discovery-Anzeigen.

In-Stream-Anzeigen

In-Stream-Anzeigen gehören zu den TrueView-Videoanzeigenformaten. Sie erscheinen vor, während oder nach einem Clip. Dabei können sie von Usern nach fünf Sekunden übersprungen werden. Bezahlt wird nur, wenn die Nutzer die Videoanzeige mindestens 30 Sekunden oder ganz angesehen haben. Die Videolänge muss dabei mindestens elf Sekunden betragen. Das TrueView-Videoanzeigenformat eignet sich für kurze Werbespots oder Trailer, welche eine Marke bekannter machen sollen – also vor allem für Branding.

Video-Discovery-Anzeigen

Im Gegensatz zum eben genannten TrueView-Videoanzeigenformat sind Video-Discovery-Anzeigen dazu gedacht, dass ein Nutzer sich bewusst entscheidet, den Clip abzuspielen. Denn sie starten nicht automatisch, sondern müssen mittels Klick auf das Thumbnail begonnen werden. Erscheinen können die Anzeigen in den Suchergebnissen von YouTube, unter den Vorschlägen zu ähnlichen Videos, aber auch auf der Startseite sowie auf Partnerwebsites und in Apps, wie übrigens auch alle TrueView-Videoanzeigenformate. Zusätzlich zum eigentlichen Video steht noch ein Beschreibungstext (mit zweimal 35 Zeichen), ein Titel mit maximal 100 Zeichen sowie ein Thumbnail zur Verfügung, um den Nutzern weitere Informationen zu liefern und sie dazu zu animieren, auf das Video zu klicken.

Auch hier entstehen erst Kosten, wenn das Video mindestens 30 Sekunden oder ganz geschaut wird. Ein CPC-Modell (Cost-per-Click) gibt es nicht.

Früher war das Format übrigens als „TrueView In-Display-Videoanzeigen“ bekannt.

Funktion

Um eine Videokampagne zu erstellen, benötigen Werbetreibenden ein Ads-Konto. Dort können sie unter „Kampagnen“ den Reiter „Video“ auswählen. Allerdings muss das Konto auch mit einem YouTube-Konto verknüpft sein, da die Videos nicht in Google Ads selbst hochgeladen werden. Ist die Verknüpfung gegeben, kann die Anzeige erstellt werden. Abgerechnet wird übrigens per Cost per View (CPV). Bevor die Anzeigen geschaltet werden, gibt es allerdings noch folgendes zum verknüpften Youtube-Channel zu beachten:

  • Der Channel muss ein öffentliches Video gepostet haben.
  • Es müssen mindestens zehn Abonnenten vorhanden sein.
  • Das zu bewerbende Video darf nicht auf „privat“ gestellt werden.
Über den/die Autor/in:
Jan Wischkowski

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